Die Zeit verrinnt: Wie Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht sichern können
- expatrecht
- 12. Jan.
- 7 Min. Lesezeit

Der Februar 2025 markiert eine historische Zäsur in der deutschen Politik: Nachdem der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage verloren hat, steht Deutschland vor Neuwahlen. Doch während in der Heimat die politischen Debatten toben, kämpfen Tausende Deutsche im Ausland – darunter viele in Australien – um ihr demokratisches Grundrecht: das Wahlrecht.
Die Briefwahl soll eigentlich garantieren, dass auch Deutsche jenseits der Landesgrenzen ihre Stimme abgeben können. Doch die Realität sieht anders aus. Wahlunterlagen werden oft nicht rechtzeitig verschickt, was es Wählern unmöglich macht, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben. Dieser Artikel zeigt, wie Sie sich juristisch wehren, Ihr Wahlrecht verteidigen und Teil des demokratischen Prozesses bleiben können.
Das Problem: Zeit, die gegen uns arbeitet
Deutsche im Ausland haben einen klar geregelten Anspruch auf Teilnahme an Bundestagswahlen (§ 27 BWahlG). Voraussetzung ist ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Briefwahlunterlagen. Doch trotz rechtlicher Klarheit kommt es immer wieder zu Verzögerungen:
Wahlunterlagen werden zu spät ausgestellt oder verschickt.
Die Postlaufzeiten ins Ausland und zurück überschreiten die Wahlfrist.
Gemeinden und Behörden reagieren nicht auf Nachfragen.
Das Ergebnis? Tausende Deutsche verlieren ihr demokratisches Mitspracherecht – nicht aus eigenem Verschulden, sondern aufgrund von bürokratischen Versäumnissen. Das widerspricht dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf freie, gleiche und unmittelbare Wahlen (Art. 38 Abs. 1 GG).
Die Nichtversendung oder verspätete Versendung der Briefwahlunterlagen verletzt das Grundrecht auf Wahlrecht (Art. 38 Abs. 1 GG).
Dies betrifft insbesondere die allgemeine und gleiche Wahl, wenn deutschen Staatsbürgern im Ausland keine Möglichkeit zur Teilnahme gegeben wird.
Die Lösung: Der rechtliche Weg zur Rettung des Wahlrechts
Wenn Ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, müssen Sie handeln. Der wichtigste Schritt ist die Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht. Dieses Instrument erlaubt es Ihnen, in dringenden Fällen schnelle Entscheidungen zu erzwingen.
Ihr Fahrplan: Schritt für Schritt zum Erfolg:
1. Briefwahlunterlagen beantragen
Frist: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag bis spätestens 13 Tage vor der Wahl bei Ihrer Gemeinde eingeht (§ 28 Abs. 1 BWahlG).
Antragstellung: Beantragen Sie die Unterlagen schriftlich, per E-Mail oder über das Onlineportal Ihrer Gemeinde. Notieren Sie das Datum und bewahren Sie Bestätigungen auf.
2. Kontakt zur Gemeinde suchen
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig eintreffen:
Kontaktieren Sie die Gemeinde telefonisch und schriftlich.
Fordern Sie die Gemeinde auf, die Unterlagen umgehend per Express oder Kurier zu versenden.
3. Beschwerde beim Bundeswahlleiter einreichen
Wenn keine Reaktion erfolgt oder die Unterlagen weiterhin nicht eintreffen, wenden Sie sich direkt an den Bundeswahlleiter:
Verweisen Sie auf Ihr Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG.
Setzen Sie eine Frist von drei Werktagen, um die Zustellung sicherzustellen.
Schildern Sie die Verzögerung und fordern Sie Maßnahmen ein.
4. Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen
Wenn auch das keine Ergebnisse bringt, bleibt der gerichtliche Weg:
Antragsstellung: Beantragen Sie eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Deutschland. Der Antrag richtet sich in der Regel gegen die Gemeinde oder den Bundeswahlleiter.
Erforderliche Inhalte:
Sachverhalt: Beschreiben Sie, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig verschickt wurden.
Rechtsgrundlagen: Verweisen Sie auf Art. 38 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) und §§ 27, 28 BWahlG.
Eilbedürftigkeit: Argumentieren Sie, dass ohne schnelle Entscheidung Ihr Wahlrecht dauerhaft verloren geht.
Beweismittel: Fügen Sie Kopien des Briefwahlantrags, Schriftverkehrs und alle relevanten Dokumente bei.
5. Nach erfolgreicher Anordnung
Nach einem positiven Gerichtsbeschluss müssen die Wahlunterlagen umgehend per Express oder Kurier zugestellt werden. Alternativ kann eine Möglichkeit geschaffen werden, Ihre Stimme direkt bei einer Auslandsvertretung abzugeben.
Warum dieser Weg Erfolg haben kann
Einstweilige Anordnungen im Zusammenhang mit Wahlrechtsverletzungen haben in der Vergangenheit zu positiven Ergebnissen geführt. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass organisatorische Hürden das Wahlrecht nicht einschränken dürfen.
BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2008 (2 BvC 1/08): Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass das Wahlrecht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, wenn Behörden organisatorische Hindernisse nicht rechtzeitig lösen.
VG Berlin, Beschluss vom 15. September 2017 (VG 2 L 297.17): Eine Gemeinde wurde zur beschleunigten Zustellung von Unterlagen per Expressversand verpflichtet.
OVG Münster, Beschluss vom 12. September 2021 (15 B 1014/21): Das Gericht verpflichtete den Bundeswahlleiter, systematische Verzögerungen zu beheben und alternative Zustellmethoden anzubieten.
Diese Erfolge zeigen: Es lohnt sich, für sein Wahlrecht zu kämpfen. Sie setzen ein klares Zeichen, dass Demokratie auch außerhalb der Landesgrenzen zählt.
Wie wir Sie unterstützen können
Die rechtlichen Schritte mögen kompliziert wirken, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Unser Team hilft Ihnen dabei:
Beratung: Wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Antragsstellung: Wir erstellen und reichen Anträge für Sie ein.
Rechtsvertretung: Falls nötig, vertreten wir Sie vor Gericht, um Ihr Wahlrecht durchzusetzen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Gerichte Wahlrechtsverletzungen ernst nehmen und schnelle Lösungen durchsetzen.
Die Zeit verrinnt – handeln Sie jetzt!
Das Wahlrecht ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Lassen Sie nicht zu, dass organisatorische Hürden Ihre Stimme zum Schweigen bringen. Der Februar 2025 könnte politisch wegweisend sein – und Ihre Stimme zählt.
Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 statt. Heute ist Sonntag, der 12. Januar 2025. Somit verbleiben noch 42 Tage bis zur Wahl.
Wenn Sie HEUTE loslegen, können Sie auf folgende Weise IHR Wahlrecht in der Praxis durchsetzen:
Tag 1 – Heute: Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen
Stellen Sie noch heute den Antrag auf Briefwahlunterlagen bei Ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde.
Online über das Wahlportal Ihrer Gemeinde (sofern verfügbar).
Alternativ per E-Mail oder Fax mit der Bitte um Empfangsbestätigung.
Notieren Sie die Eingangsbestätigung!
Diese Aktion wird Sie maximal 1 Stunde Zeit kosten, wenn überhaupt!
Tag 2 – Rückmeldung der Gemeinde prüfen
Prüfen Sie, ob Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von der Gemeinde erhalten.
Sie haben keine Rückmeldung erhalten? Dann kontaktieren Sie die Gemeinde telefonisch und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand. Aich das sollte maximal 30 Minuten in Anspruch nehmen.
Tag 3 – Eskalation bei Verzögerungen
Sollten die Unterlagen bis heute nicht verschickt sein, schreiben Sie an den Bundeswahlleiter:
Schildern Sie in einer E-Mail, dass Ihre Unterlagen trotz rechtzeitigem Antrag noch nicht verschickt wurden.
Verweisen Sie auf Art. 38 Abs. 1 GG und fordern Sie sofortiges Handeln. Setzen Sie eine Antwortfrist von 3 Tagen.
Tag 5 – Prüfung und Vorbereitung für gerichtliche Schritte
Wenn keine Unterlagen eintreffen: Bereiten Sie den Antrag auf einstweilige Anordnung vor.
Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um den Antrag professionell erstellen zu lassen.
Tag 6-7 – Antrag auf einstweilige Anordnung einreichen
Reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht in Deutschland ein.
Tag 8-10 – Gerichtliche Entscheidung abwarten und nachfassen
Verfolgen Sie den Status des Antrags aktiv. Halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Anwalt und dem Gericht. Fordern Sie im Erfolgsfall, dass die Gemeinde die Unterlagen per Expressversand oder Kurier verschickt.
Tag 11-12 – Expresszustellung der Wahlunterlagen
Nach einer erfolgreichen einstweiligen Anordnung müssen die Wahlunterlagen innerhalb von 1-2 Tagen bei Ihnen eintreffen. Kontrollieren Sie den Eingang.
Tag 13-14 – Sofortiges Ausfüllen und Rückversand der Wahlunterlagen
Sobald die Wahlunterlagen eintreffen, füllen Sie diese sofort aus und versenden Sie sie per Express oder Kurier zurück nach Deutschland, um die fristgerechte Ankunft zu gewährleisten.
Dieser Zeitplan erfordert schnelles und entschlossenes Handeln. Jede Verzögerung kann den Erfolg gefährden – handeln Sie am besten innerhalb der angegebenen Zeitfenster. Sollten unvorhergesehene Probleme auftreten, kontaktieren Sie Ihren Anwalt oder das zuständige Verwaltungsgericht sofort.
Mit diesem Plan haben Sie eine realistische Chance, ihr Wahlrecht just in time durchzusetzen.
Die Kosten für die Durchsetzung Ihres Wahlrechts hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Notwendigkeit gerichtlicher Schritte und der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Nachfolgend eine Übersicht:
1. Kosten für die Beantragung der Wahlunterlagen
Gebühren: Keine – die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist kostenlos.
Zusatzkosten: Ggf. Kosten für internationale Telefonate oder Faxversand an die zuständige Gemeinde (je nach Anbieter).
2. Kosten für anwaltliche Beratung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung
Die Beauftragung eines Anwalts ist sinnvoll, um den Antrag auf eine einstweilige Anordnung rechtlich korrekt und erfolgversprechend zu formulieren.
Gerichtskosten einstweilige Anordnung: ca. EUR 350,00 abhängig vom letztlich festgesetzten Streitwert
Rechtsanwaltsgebühren für die Erstellung eines Antrags auf einstweilige Anordnung: ca. EUR 1.400,00
Erfolgreicher Antrag: Wenn das Verwaltungsgericht Ihrem Antrag stattgibt, trägt die Gegenseite (i.d.R. die Gemeinde oder der Bundeswahlleiter) die Verfahrenskosten (§ 154 Abs. 1 VwGO).
Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht abdeckt – dies könnte einen Großteil der Kosten übernehmen.
Selbstvertretung: Sie können den Antrag selbst einreichen, um Anwaltskosten zu sparen, allerdings kann dies die Erfolgsaussichten verringern.
Was ist, wenn schon gewählt wurde, ohne dass Sie mitwählen konnten?
Vorausgesetzt, Sie hatten bereits eine Beschwerde oder Petition bei dem Bundeswahlleiter eingereicht (siehe oben), um gem. § 18 Abs. 3 BWahlG i.V.m. §§ 27 ff. BWO die rechtzeitige Versendung der Briefwahlunterlagen zu erzwingen, können Sie NACH erfolgter Wahl ein Wahlprüfungsbeschwerde erheben. Zuständig ist dann das Bundesverfassungsgericht, nachdem die Wahlprüfung im Bundestag (§ 49 BWahlG) durchgeführt wurde.
Ablauf einer Wahlprüfungsbeschwerde in Deutschland
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Wahlen in Deutschland, geregelt in den Art. 41 GG, § 49 BWahlG sowie den §§ 13 Nr. 3, 48 ff. BVerfGG. Sie bietet Bürgern die Möglichkeit, sich gegen vermeintliche Verstöße bei der Wahl zu wehren.
1. Voraussetzungen für eine Wahlprüfungsbeschwerde
Beschwerdeberechtigung: Jede/r wahlberechtigte Bürger/in sowie Bundestagsmitglieder (§ 49 Abs. 2 BWahlG).
Vorverfahren: Es muss ein Einspruch gegen die Wahl beim Bundestag erfolgt sein (§ 49 BWahlG).
Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten nach der Entscheidung des Bundestages über den Einspruch erhoben werden (§ 48 Abs. 1 BVerfGG).
2. Ablauf des Verfahrens
a) Einspruch beim Deutschen Bundestag (§ 49 BWahlG)
Form: Schriftlicher Einspruch beim Deutschen Bundestag, adressiert an den Bundestagspräsidenten. Der Einspruch muss eine genaue Begründung enthalten, welche Wahlrechtsgrundsätze verletzt wurden.
Frist: Einlegung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (in der Regel ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger).
Entscheidung des Bundestages: Der Bundestag entscheidet über den Einspruch. Ablehnungen sind häufig politisch geprägt, weshalb es oft zur Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kommt.
b) Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (§§ 48 ff. BVerfGG)
Einreichung der Beschwerde: Innerhalb von zwei Monaten nach der Entscheidung des Bundestages adressiert an: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.
Form und Inhalt: Schriftliche Beschwerde mit genauer Darstellung, welche Wahlrechtsgrundsätze (z. B. Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit, Unmittelbarkeit) verletzt wurden und welche Auswirkungen der Verstoß auf das Wahlergebnis hatte. Nicht vergessen, Beweise und Zeugenaussagen beizufügen.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Wahlrechtsverletzung substantiiert dargelegt wurde und ob sie erhebliche Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.
Es ist möglich, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung anordnet.
Kosten des Wahlprüfungsverfahrens
Der Einspruch beim Bundestag ist kostenlos. Für eine Wahlprüfungsbeschwerdeentstehen keine Gerichtskosten beim Bundesverfassungsgericht. Falls ein Anwalt beauftragt wird, fallen Anwaltsgebühren an (z. B. Beratung und Schriftsätze, abhängig vom Honorar).
Fragen? Wir sind erreichbar per
E-Mail an anfrage@expatrecht.com
Google Meet: https://calendly.com/.../kostenfreie-ersberatung...