Deutscher Führerschein bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland: Wenn Deutschland Deinen "Lappen" nicht mehr will
- expatrecht
- 18. Jan.
- 3 Min. Lesezeit

Du lebst im Ausland? Kein Problem – oder doch?
Wenn du dauerhaft im Ausland wohnst, z. B. im sonnigen Australien, kannst du dort ganz problemlos fahren – mit einem australischen Führerschein natürlich. Theoretisch bräuchtest du eine Übersetzung für deutsche Straßen, aber hey, laut einem Urteil (VGH Mannheim, 12 S 2038/07) ist das oft unnötig, wenn der Beamte Englisch versteht. Und wer versteht heutzutage kein Englisch? Also: keine Panik – dein australischer Führerschein ist legal.
ABER: Solltest du mit deinem deutschen Führerschein in Australien herumdüsen, während du dort wohnst, könnte das rechtlich holprig werden. Denn…
Warum zwei Führerscheine keine gute Idee sind
Die EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) sagt: „Nur ein Führerschein pro Person!“ Und Deutschland nickt fleißig: „Richtig so!“ Sobald du deinen gewöhnlichen Aufenthalt (mindestens 185 Tage pro Jahr) ins Ausland verlegst und dort einen Führerschein machst, wird dein deutscher Führerschein ungültig.
Und jetzt der Knaller: Die Behörde MUSS deinen deutschen Führerschein einziehen, wenn sie erfährt, dass du im Ausland einen neuen gemacht hast. Warum? Weil es laut § 7 Abs. 1 Satz 2 FeV so sein muss. Zwei Führerscheine? Das wäre ja viel zu chaotisch! Wer weiß, ob du in Australien Punkte sammelst und die deutschen Behörden das nicht mitbekommen?
Der traurige Moment: Deutscher Führerschein futsch (NICHT Deine Fahrerlaubnis!)
Du gehst zur Behörde, möchtest vielleicht den deutschen Führerschein umtauschen oder erneuern, und plötzlich kommt die Frage: „Haben Sie eigentlich einen ausländischen Führerschein?“Du nickst unschuldig.Die Reaktion? „Tja, dann müssen wir Ihren deutschen Führerschein einziehen.“ Zack, weg ist er. Kein Dankeschön für die Jahrzehnte, die du unfallfrei durch Deutschland gedüst bist.
Aber ist das fair?
Kommt drauf an, wen du fragst. Du denkst: „Ich wollte den deutschen Führerschein doch nur als Backup für meine Deutschland-Besuche!“ Die Behörde denkt: „Regel ist Regel.“
Das mag streng wirken, aber so funktioniert Bürokratie eben. Wenn du zurück nach Deutschland ziehst, kannst du deinen deutschen Führerschein wieder beantragen. Oder du versuchst, den australischen in Deutschland anerkennen zu lassen – aber Achtung: Das ist wieder ein eigenes Kapitel im Buch der Behördengänge.
Fazit: Was tun?
Solange du in Australien wohnst, ist dein australischer Führerschein völlig ausreichend. Solltest du jedoch häufiger in Deutschland fahren wollen (Aufenthalt von mehr al 6 Monaten), plane etwas Zeit (und Geduld) ein, um alles wieder in Ordnung zu bringen.
Wenn du dauerhaft im Ausland wohnst, z. B. in Australien, ist es völlig okay, mit deinem australischen Führerschein zu fahren – schließlich spiegelt der deinen Lebensmittelpunkt wider. Eigentlich müsstest du ihn für Deutschland noch übersetzen lassen, denn nach § 36 VwVfG könnte die Behörde das verlangen. ABER: Es gibt ein spannendes Urteil, das dir das möglicherweise erspart.
Der VGH Mannheim (Urteil vom 18.02.2008 – 12 S 2038/07) hat nämlich klargestellt, dass eine Übersetzung unverhältnismäßig ist, wenn die Behörde die Sprache des Dokuments versteht oder diese Kenntnisse von ihr erwartet werden können – zum Beispiel Englisch, das im internationalen Kontext häufig vorkommt.
Warum?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die Anforderung einer Übersetzung darf dich nicht unnötig belasten, wenn der zuständige Beamte die Sprache ohnehin versteht.
Pflicht der Behörde: Gerade in internationalen Verfahren sollten Beamte über die nötigen Fremdsprachenkenntnisse verfügen oder sich Unterstützung im Amt holen.
Effizienz: Eine Übersetzung soll der Verständlichkeit dienen. Wenn die Sprache kein Problem darstellt, ist es unsinnig, teure Übersetzungen einzufordern.
Kurz gesagt: Solange niemand in der Behörde behauptet, Englisch sei „eine exotische Sprache“, sollte dein australischer Führerschein in seiner Originalversion genügen – das spart dir Zeit, Geld und Nerven!
Natürlich gibt es dabei eine entscheidende Voraussetzung: Der Beamte muss bereit sein, seine Sprachkenntnisse auch tatsächlich anzuwenden. Also, falls dir jemand in Deutschland beim Umtausch deines Führerscheins noch bürokratische Stolpersteine in den Weg legen sollte – viel Erfolg und starke Nerven!